Unsere AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen 

 

1.     Angebot, Vertragsschluss und Leistungspflichten 

 

 1.   Unsere Angebote sind in den meisten Fällen Pauschalangebote. In den Preisen sind alle Kosten (Arbeitsleistungen, Beratungen, Druck, Lieferung, etc.) inkludiert. Abweichungen kommen nur zustande, wenn zusätzliche, nicht im ursprünglichen Angebot enthaltene Dienstleistungen und Produkte seitens des Auftraggebers gewünscht sind oder im Laufe des Arbeits- und Herstellungsprozesses unabdingbar werden. In letzterem Fall wird der Auftraggeber seitens der Nordagentur über die Mehrkosten rechtzeitig informiert.

2.   Sollte seitens des Auftraggebers kein Pauschalangebot gewünscht sein oder ist der Arbeitsaufwand nicht adäquat zu schätzen, dann gelten folgende Stundensätze. 

Arbeitsstunde 70,- €, Anfahrten zu Kundenterminen 30,- € je Stunde, Kommunikationspauschale 15 % der Gesamtrechnung (Beinhaltet Telefonate, E-Mail-Verkehr etc.) Abgerechnet wird jede angefangene halbe Stunde. Die Angaben sind Netto-Preise. Die Nordagentur versichert, dass in diesem Abrechnungsmodus stets zugunsten des Auftraggebers gerundet und auf eine langanhaltende, beiderseitig zufriedenstellende Geschäftsbeziehung zielend abgerechnet wird. Auf Kundenwunsch erstellen wir Arbeitsnachweistabellen, in denen Arbeitsstunden, Tätigkeiten, etc. detailliert aufgelistet sind. 

3.   Ein Vertrag kommt durch Annahme des Angebots zustande. Diese kann schriftlich, per E-Mail oder auch mündlich erfolgen und ist damit bindend. Auch die Aufforderung, mit Entwürfen und Vorarbeiten zu beginnen, sollte im Angebot keine andere Regelung getroffen sein, ist eine Annahme des Angebots und somit eine Zustimmung zur Vertragsschließung. 

4.   Gegenstand eines jeden Vertrages ist das Erbringen der vereinbarten Leistung durch uns, nicht hingegen bestimmte, von unseren Kunden erhoffte oder geplante wirtschaftliche Erfolge. Zur Erfüllung eines Vertrages dürfen wir uns Dritter (insbesondere Subunternehmer und/oder freier Mitarbeiter) bedienen. 

5.   An allen unseren Kunden zugänglich gemachten Unterlagen, behalten wir uns unser Eigentum, alle Urheberrechte und/oder sonstigen gewerblichen Schutzrechte vor. Ohne unsere schriftliche Einwilligung dürfen unsere Unterlagen in keiner anderen Weise als zur Erfüllung des mit uns jeweils geschlossenen Vertrages genutzt, insbesondere nicht vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden. Auf Verlangen sind uns diese Unterlagen (einschließlich etwaiger Kopien) unverzüglich zurückzugeben. Ein Zurückbehaltungs- und/oder Leistungsverweigerungsrecht des Kunden ist insoweit ausgeschlossen. 

6.   Bei allen Druckaufträgen weisen wir darauf hin, dass es zu Mehr- oder Minderlieferungen von max. 10 % der bestellten Auflage kommen kann. Weder Mehr- noch Minderlieferungen führen zu einer Veränderung des im Angebot/Vertrag genannten Preises. 

7.   Von jedem realisierten Druckauftrag behalten wir uns das Recht vor, eine angemessene Anzahl von Belegexemplaren, in der Regel 10, in unserem Besitz zu behalten. 

 

2. Nutzungsrechte 

1.   Logos / Corporate Design (CD) 

Die von uns gestalteten Logos, sowie erstellten Richtlinien zum CD gehören nach Begleichung der von uns diesbezüglich gestellten Rechnungen einzig und allein dem Auftraggeber. Ihm obliegt es, wie er mit den Dateien weiter verfahren, wem er sie zugänglich machen und von wem er sie verarbeitet haben möchte. Dies gilt allerdings nur für geschlossene Dateiformate. Offene Dateisätze (InDesign, Adobe Photoshop, Adobe Illustrator) verbleiben im Besitz und Eigentum der Nordagentur und werden für Folgeaufträge genutzt. 

2.   Layouts 

Das erstellte Layout ist nur für die im Vertrag festgelegte Bestimmung nutzbar. Sollten weitere Nutzungen (Homepage, Social Networks, Versand als Newsletter, etc.) gewünscht sein, so müssen diese bei Angebotserstellung/Auftragserteilung bekannt sein und werden in der Preisgestaltung berücksichtigt. 

3.   Eine weitergehende Nutzung als im Angebot/Auftrag vereinbart ist unzulässig. Unseren Kunden ist es insbesondere untersagt, Unterlizenzen zu erteilen, die Leistungen zu vermieten oder in sonstiger Weise zu vervielfältigen. 

4.   Der Kunde hat geeignete Vorsorgemaßnahmen zu treffen, damit von uns erbrachte Leistungen nicht unbefugt durch Dritte genutzt werden können. 

 

3. Mitwirkungspflicht der Kunden 

1.   Unsere Kunden haben uns durch das rechtzeitige Zurverfügungstellen von Informationen, Entwürfen, Datenmaterial sowie von Hard- und Software, soweit dieses zur Leistungserbringung durch uns erforderlich ist. 

2.   Wenn der Auftraggeber Bild-, Text- oder andere Materialien in den Produktionen berücksichtigt und verwendet haben möchte, so sind uns diese in einem gängigen, unmittelbar verwendbaren, möglichst digitalen Format zu übermitteln. Ist eine Konvertierung des vom Auftraggeber überlassenen Materials in ein anderes Format erforderlich, übernimmt dieser die damit verbundenen. Unsere Kunden stellen sicher, dass sie zur Nutzung der Bilder, Texte, etc. in einem für die Vertragserfüllung erforderlichen Umfang berechtigt sind. 

3.   Sämtliche Mitwirkungshandlungen haben unsere Kunden in eigener Verantwortung und auf eigene Kosten zu erbringen. 

 

4. Rücktritt vom Vertrag / Widerrufsrecht 

1.   Wir gewähren unseren Kunden ein kostenloses Widerrufsrecht bis wir mit den Arbeiten begonnen haben. Wir behalten uns vor, im Falle eines sehr ausführlichen und aufgeschlüsselten vom Kunden gewünschten Angebots, diese Leistung mit 25,00 € netto zu berechnen. 

2.   Sollte der Auftraggeber während der Fertigungsprozesse von dem mit uns geschlossenen Vertrag zurücktreten wollen, so stellen wir die erbrachten Arbeitsleistungen mit den in 1.2 erwähnten Honorarsätzen in Rechnung. Die Gesamtsumme darf hierbei nicht die Gesamtsumme des Angebots/Auftrags abzüglich der Druckkosten überschreiten. 

3.   Im Fall, dass die Druckprozesse bereits laufen und nicht abgebrochen werden können, so hat der Auftraggeber keine Möglichkeit auf Widerruf. In diesem Fall muss der vereinbarte Betrag in vollem Umfang gezahlt werden. 

4.   Die gesetzliche Umsatzsteuer ist in unseren Vergütungen nicht eingeschlossen; sie wird am Tage der Rechnungsstellung in der gesetzlichen Höhe in unseren Rechnungen gesondert ausgewiesen. 

5.   Die Entwicklung konzeptioneller und/oder gestalterischer Vorschläge im Vorfeld eines Vertragsschlusses erfolgt – unbeschadet im Einzelfall abweichender Regelungen – gegen Zahlung eines mit dem Kunden vereinbarten Honorars (Präsentationshonorar). Diese Honorar wird bei der Auftragserteilung an die Nordagentur mit dem Gesamtbetrag verrechnet. 

 

5. Fristen und Termine 

1.   Von uns angegebene Fristen und Termine sind nur verbindlich, sofern diese mit unseren Kunden ausdrücklich als verbindliche Fristen/Termine vereinbart wurden. 

2.   Der Lauf von vereinbarten Leistungsfristen beginnt mit dem Datum unserer schriftlichen Annahmeerklärung oder Bestätigung. 

3.   Die vereinbarten Leistungsfristen verlängern sich angemessen, sofern Verträge mit unseren Kunden geändert oder ergänzt werden oder wenn unsere Kunden ihren Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig und/oder nicht vollständig nachkommen. 

4.   Höhere Gewalt und sonstige außergewöhnliche Umstände befreien uns für die Dauer ihrer Auswirkungen und - sofern sie zur Unmöglichkeit der Leistung führen - vollständig von unserer Leistungspflicht. Eine etwa vereinbarte Vertragsstrafe gilt unter diesen Umständen ebenfalls nicht als verwirkt. 

 

6. Zahlungen 

1.   Unsere Zahlungsansprüche werden in der Regel bei Lieferung fällig. Zahlungsziel ist in der Regel sieben (7) Tage nach Rechnungsstellung. 

2.   Bei Druckaufträgen mit einer Gesamtrechnungssumme ab 1.000,00 € erbitten wir uns eine Vorauszahlung in Höhe von 50% des Gesamtbetrages zum Datum der Druckfreigabe. Die restlichen 50 % werden bei Lieferung fällig. Für diese Abrechnung erhält der Auftraggeber die Rechnung bereits bei Druckfreigabe und bei Lieferung eine Zahlungserinnerung, die in der Regel mündlich erfolgt. 

3.   Ist Ratenzahlung vereinbart und kommt der Kunde mit einer Rate oder einem Betrag in Höhe einer Rate oder mehr ganz oder teilweise in Verzug, so ist der gesamte Restbetrag sofort zur Zahlung fällig. 

4.   Ab Fälligkeitstag stehen uns Zinsen in Höhe von 5 % p.a. und ab Verzug Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz zu. Ferner steht uns eine pauschale Verzugsentschädigung in Höhe von € 40,00 zu. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzögerungsschadens bleibt uns vorbehalten. 

 

7. Abnahme und Gefahrübergang 

1.   Unsere Kunden haben die von uns vertragsgemäß erbrachten Leistungen jeweils unverzüglich abzunehmen, spätestens jedoch innerhalb von acht Werktagen nach Aufforderung durch uns. 

2.   Nehmen Kunden Leistungen nicht fristgerecht (Ziffer 7.1) ab, können wir nach Mahnung unter angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz verlangen, und zwar nach unserer Wahl entweder Ersatz des entstandenen Schadens oder - ohne Nachweis der Höhe des Schadens - 10 v.H. der vereinbarten Netto-Vergütung. Den Kunden bleibt insbesondere der Nachweis vorbehalten, dass uns kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. 

3.   Sofern Leistungen auf Wunsch unseres Kunden versendet werden, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und/oder der zufälligen Verschlechterung mit Übergabe der jeweiligen Leistung an das Transportunternehmen auf unseren Kunden über. Dieses gilt auch für Teillieferungen und auch dann, sofern eine frachtfreie Lieferung vereinbart wird. 

 

8. Aufrechnung 

Unsere Kunden können uns gegenüber nur mit unstreitigen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen (bewiesenen) Ansprüchen aufrechnen. 

 

9. Datenschutz 

1.   Wir dürfen die unserer Kunden betreffenden Daten im Rahmen der Geschäftsbeziehung nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen EDV-mäßig speichern und diese Daten nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen Zwecke verarbeiten und einsetzen. 

2.   Die wechselseitig übernommenen Unterlagen, mitgeteilten Kenntnisse und ausgetauschten Informationen dürfen ausschließlich für die Erfüllung des jeweiligen Vertrages genutzt und Dritten nicht zugänglich gemacht werden, sofern sie nicht ihrer Bestimmung nach Dritten zugänglich gemacht werden sollen oder allgemein bekannt sind. Dritte im Sinne dieser Ziffer sind Personen/Unternehmen, die nicht vereinbarungsgemäß an der Erfüllung des jeweiligen Vertrages mitwirken. 

 

10. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht 

1.   Erfüllungsort für alle Leistungspflichten - auch die unserer Kunden - ist Schneverdingen. 

2.   Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche sich unmittelbar oder mittelbar aus dem Vertragsverhältnis zwischen uns und unseren Kunden ergebenen Streitigkeiten - auch aus Urkunden, Wechseln oder Schecks - ist Soltau. 

3.   Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, und zwar unter Ausschluss des Übereinkommens des Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf. 

 

11. Salvatorische Klausel 

Sind oder werden einzelne Bestimmungen eines Vertrages über Leistungen unwirksam, dessen Bestandteil diese Bedingungen sind, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen jenes Vertrages nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung werden wir mit unseren Kunden eine solche vereinbaren, die das mit der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich Gewollte in vollem Umfang oder weitestgehend rechtlich wirksam regelt.

Stand: 08/2023